Sie sind hier:

Nichtraucherschutz

Amtsgericht Bremerhaven macht Ernst beim Nichtraucherschutz: Amtsgerichtsgebäude aufgrund Dienstvereinbarung rauchfrei

Dienstvereinbarung tritt mit Wirkung zum 01. Februar 2007 in Kraft

Zum Schutz aller Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen und vermeidbaren Belastungen durch das Rauchen gilt ab dem 01. Februar 2007 im Gebäude des Amtsgerichts Bremerhaven ein Rauchverbot für Besucher und Beschäftigte.

Nach einer von Personalrat, Richterrat und Präsident des Amtsgerichts geschlossenen Dienstver-einbarung zum Nichtraucherschutz ist künftig in allen Dienstzimmern, Sitzungssälen und in den so genannten Nebenräumen wie Besprechungszimmern, Sozialräumen, Toiletten, Fahrstuhl, Treppen-haus und Fluren das Rauchen nicht gestattet.

Es darf nur noch außerhalb des Gebäudes geraucht werden. Vor dem Eingang des Amtsgerichts und im Innenhof werden Aschenbecher zur Entsorgung der Zigarettenreste aufgestellt.