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Mahnsachen

Automatisiertes Mahnverfahren

Zum 1. Oktober 2001 ist in Bremen das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt worden.

Dadurch ist das Amtsgericht Bremen seit diesem Zeitpunkt als zentrales Mahngericht für alle neuen Mahnverfahren im Land Bremen zuständig.

Anträge auf Erlass eines Mahn- oder eines Vollstreckungsbescheids können beim automatisierten Mahnverfahren sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form gestellt werden.
Näheres finden Sie unter: online-mahnantrag.de

Wer nicht nur gelegentlich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellt, kann den elektronischen Datenaustausch mit dem Amtsgerich Bremen nutzen. Das Verfahren wendet sich an professionelle Antragsteller, die über eine eigene Mahnsoftware verfügen (Rechtsanwälte, Behörden, größere Firmen). Für sie ist es möglich, ihre Anträge online an das Amtsgericht Bremen zu schicken. Die Übermittlung erfolgt datenschutzgerecht unter Verwendung der elektronischen Signatur und unter Einsatz von Verschlüsselungsverfahren.
Näheres finden Sie unter: profimahn.de